Fragen und Antworten - Seite 3

Häufig gestellte Fragen bei Extraraum

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Wer ist mein Extraraum Partner?

Auf der Startseite geben Sie Ihre Postleitzahl ein, anhand der Postleitzahl ermitteln wir welcher Partner für Ihr Gebiet zuständig ist und wie Sie ihn erreichen können.

Wie sind meine Gegenstände geschützt?

Das Verstauen des Lagergutes in unseren Lagerboxen übernimmt geschultes Fachpersonal. Wenn Sie das Lagergut zur Einlagerung übergeben, ist dieses Gut entsprechend vor Beschädigungen und Lagerungsschäden selbst zu schützen.

Wie sicher sind meine Gegenstände eingelagert?

Extraraum ist sicher! Ihr Hab und Gut steht geschützt im Lager des Extraraum Partners, ergänzend kann Ihre Lagerbox versiegelt werden. Ihr Extraraum Partner haftet für die Arbeit, die er für Sie erbringt. Diese Haftung ist jedoch begrenzt und schließt viele Risiken – zum Beispiel Elementarschäden – nicht mit ein. Ferner ersetzt die Haftungsversicherung Ihres Extraraum Partners nur den Zeitwert des betreffenden Gutes. Und der Zeitwert ist oft viel geringer als vermutet, aber trotzdem gerechtfertigt. Wir empfehlen den Abschluss einer Güterversicherung, die wirklich alle denkbaren Schadensereignisse abdeckt, nicht viel kostet und im Schadenfall den Neuwert des betreffenden Gutes ersetzt.

Auf was muss ich beim Schutz meiner Möbel achten?

Um Möbel vor Beschädigungen ausreichend zu schützen, brauchen Sie zwingend Möbelschutzdecken. Diese Schutzdecken vermeiden Kratzer und Beulen.

Weitere Verpackungstipps erhalten Sie auf unserem Extrablog

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Bei einem monatsweisen oder jährlichen Lagerintervall beträgt die Frist einen Monat vor Ende des Intervalls.

Bitte denken Sie daran: Kündigen Sie schriftlich und stimmen Sie den Termin des Rücktransports mit Ihrem Extraraum Partner ab. Das vermeidet Missverständnisse.

Was passiert bei einem Schaden?

Ihr Extraraum Partner wird Ihre Schadensmeldung an die Versicherungsgesellschaft weiterleiten, die sich dann mit Ihnen für die Schadenregulierung in Verbindung setzt.

Beachten Sie bei der Meldung von Schäden an Ihren Extraraum Partner wichtige Fristen. Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste sollten festgehalten werden, spätestens am nächsten Tag. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisblatt „Die Haftung des Möbelspediteurs“, welches Sie zusammen mit Ihrem Lagervertrag erhalten.

Was kostet es, wenn ich Serviceleistungen vom Extraraum Partner in Anspruch nehme?

Die Abrechnung der Serviceleistungen erfolgt nach erbrachter Leistung, da nur der tatsächliche Aufwand berechnet wird.

Zu den Serviceleistungen zählen die Demontage und Montage von Möbeln, das Tragen des Lagergutes und das Verpacken des Lagergutes. Veranschlagt sind 53,– € für zwei Mann und ein Auto je 30 Minuten. Das Packmaterial wird nach der verbrauchten Menge berechnet.

Kann ich mein Lagergut zusätzlich versichern?

Ihr Extraraum Partner bietet die Möglichkeit an, für Ihr Lagergut eine Güterversicherung zum Neuwert abzuschließen. Diese Versicherung möchten wir Ihnen ausdrücklich zu Ihrer Absicherung empfehlen. Wenn Sie sich dazu entschließen, erhalten Sie ein Versicherungszertifikat, aus dem die Einzelheiten zum Versicherungsschutz und zum Abschluss der Versicherung hervorgehen.

Was kann ich zum Schutz meiner Gegenstände tun?

Auf Wunsch übernimmt geschultes Fachpersonal das fachgerechte Verpacken und Verstauen Ihres Lagergutes. Wenn Sie fertig verpacktes Lagergut zur Einlagerung an Extraraum übergeben, sollte dieses Gut vor Beschädigungen und Lagerungsschäden geschützt sein. Feuchtigkeit und Nässe sollten unbedingt bei der Einlagerung vermieden werden.